Im Sommer 2005 entfiel die Ausnahme für Flugmodelle unter 5kg ohne Verbrenner, seitdem ist für alle Flugzeuge eine Halterhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich!

Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt (wenn überhaupt für Modellflugzeuge) üblicherweise nicht für Motorflieger. Ausnahme könnte (!) z.B. die "Exclusive-Deckung" der Gerling Familien-Privathaftpflicht sein, dort werden Flugmodelle bis 5kg ausdrücklich eingeschlossen. Unklar ist, ob diese Versicherung den Paragraphen 102 LuftVZO und 37 LuftVG genügt => vorher prüfen bzw. zusichern lassen! Bei Veranstaltungen und auf Modellflugplätzen benötigt man außerdem i.d.R. eine Bescheinigung.

Angebote für vereinsunabhängige Versicherungen ("Wiesenflieger"):


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